Förderung nach § 82 SGB III über die Agentur für Arbeit

Bis zu 100 % Förderung
für Ihre KI-Weiterbildung

Wir sind als Bildungsträger nach AZAV zugelassen, die Maßnahmenzulassung unserer KI-Weiterbildung für Mitarbeiter befindet sich im Verfahren. Nach deren Abschluss können je nach Unternehmensgröße und individuellen Voraussetzungen die Weiterbildungskosten übernommen und zusätzlich Lohnkosten erstattet werden.

Bis zu 100 % Weiterbildungskosten
Je nach Unternehmensgröße und Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit die Kosten der Weiterbildung teilweise oder vollständig übernehmen und damit die eigene Investition Ihres Unternehmens deutlich reduzieren.
Zusätzliche Lohnkostenerstattung
Für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten kann zusätzlich ein Teil der Lohnkosten erstattet werden. Damit wird auch die Zeit der Weiterbildung für Ihr Unternehmen finanziell entlastet.
Zugelassener Träger nach AZAV
Wir sind durch die TÜV Rheinland Cert GmbH als Bildungsträger nach AZAV zugelassen. Die Maßnahmenzulassung – zentrale Voraussetzung für die Förderung über die Agentur für Arbeit – befindet sich im Verfahren.
Prüfzeichen TÜV Rheinland – Zugelassener Träger nach AZAV, ID 9000044882

Die Trägerzulassung nach AZAV wurde durch die TÜV Rheinland Cert GmbH erteilt.

Welche Förderung ist für Ihr Unternehmen möglich?

Im Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, welche Voraussetzungen gelten und welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter infrage kommen.

Fördermöglichkeiten besprechen
Finanzielle Entlastung

So funktioniert die Förderung für Mitarbeiter

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) hat die staatliche Weiterbildungsförderung für Mitarbeiter deutlich erweitert. Heute können Unternehmen Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter nach § 82 SGB III über die Agentur für Arbeit fördern lassen.

Förderung nach § 82 SGB III

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterqualifizieren möchten. Abhängig von Unternehmensgröße und individuellen Voraussetzungen beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Weiterbildungskosten und kann zusätzlich Lohnkosten für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten erstatten.

  • Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten förderfähig
  • Zusätzlich bis zu 75 % Lohnkostenerstattung
  • Förderung für Unternehmen unterschiedlicher Größen möglich
  • Berufsbegleitende Weiterbildung während der Arbeitszeit
Förderhöhen

Wie hoch kann die Förderung für Ihr Unternehmen ausfallen?

Die mögliche Förderung richtet sich insbesondere nach der Größe Ihres Unternehmens. Je kleiner der Betrieb, desto höher können die Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Lohnkosten ausfallen.

Unter 50 Mitarbeiter

Kleine Unternehmen

  • 100 % Zuschuss Weiterbildungskosten
  • Bis zu 75 % Lohnkostenerstattung
50–499 Mitarbeitende

Mittlere Unternehmen

  • 50 % Zuschuss Weiterbildungskosten
  • Bis zu 50 % Lohnkostenerstattung
Besonderheit: Ab 45 Jahren oder Schwerbehinderung → bis zu 100 % Weiterbildungskosten (Lohnkostenerstattung bleibt gleich)
Ab 500 Mitarbeitende

Große Unternehmen

  • 25 % Zuschuss Weiterbildungskosten
  • Bis zu 25 % Lohnkostenerstattung

Wir klären gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen infrage kommen.

In 4 Schritten

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess

Von der ersten Analyse bis zur Bewilligung begleiten wir Ihr Unternehmen strukturiert durch den gesamten Förderprozess.

  • 1
    Kostenloses Beratungsgespräch Wir klären den Weiterbildungsbedarf Ihrer Mitarbeiter und die Ausgangssituation Ihres Unternehmens.
  • 2
    Fördermöglichkeiten prüfen Wir analysieren Förderhöhe, Lohnkostenerstattung und individuelle Voraussetzungen.
  • 3
    Antrag einreichen Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und begleiten Sie durch die Formalitäten der Antragstellung.
  • 4
    Weiterbildung starten Nach Bewilligung startet die KI-Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter planmäßig.
Fördermöglichkeiten besprechen
Erfolgsquote Sehr hoch
Keine Vorkasse für Ihr Unternehmen